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AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner oder Dritter sind nur gültig, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zustimmen.
Wenn unser Kunde damit nicht einverstanden ist, muss er uns sofort schriftlich darauf hinweisen. Für diesen Fall behalten wir uns vor, unsere Angebote zurückzuziehen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art erhoben werden können. Dem formularmäßigen Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich erneut darauf Bezug genommen wurde.

§ 2 Vertragsschluß

Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Kalendertage gebunden, außer wenn im Angebotstext anderslautende Fristen schriftlich vermerkt sind. Technische Änderungen der Produkte sowie Änderungen in Form und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Erteilte Aufträge sind für den Käufer verbindlich. Den Erhalt eines Auftrags werden wir in der Regel schriftlich bestätigen. Damit ist noch keine Annahme des Angebots verbunden. Wir sind berechtigt, das im Auftrag liegende Vertragsangebot innerhalb von 3 Wochen anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Ausführung des Auftrags erklärt werden.
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sowie die Vertragsaufhebung sind schriftlich zu vereinbaren.
Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt oder in Bezug genommen ist, haben wir dem Kunden keine Zusagen gemacht. Weitere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen oder Absprachen zwischen den Parteien, die diesen Vertrag oder einen der darin geregelten Gegenstände betreffen, bestehen nicht.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist bei Übernahme der Ware netto ohne Skonto stets in bar und bei Kaufleuten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird.
Bei Kreditverkauf an Kunden mit eingetragenem Kundenkonto lauten unsere Zahlungsbedingungen 14 Tage rein netto, sofern nicht anders vereinbart und in unseren Auftragsbelegen explizit formuliert.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager einschließlich normaler Verpackung und ausschließlich Versand.
Wir behalten uns vor, unsere Preise entsprechend zwischen Auftragserteilung und Auftragsausführung eingetretener Kostensteigerungen – z. B. Lohn- und Materialpreissteigerungen, Steigerungen der Preise unserer Vorlieferanten – zu erhöhen. Übersteigt die Erhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, steht dem Käufer ein Rücktritts- bzw. Kündigungsrecht zu.
Ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu bezahlen.
Wir sind ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Käufers berechtigt, seine Zahlungen zunächst auf ältere Schulden, dann auf ggf. entstandene Kosten und auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

§ 4 EG-Einfuhrumsatzsteuer

Soweit der Käufer seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist er zur Einhaltung der Vorschriften zur Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Er hat uns seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und ggf. deren Änderung unaufgefordert mitzuteilen. Auf Anfrage ist er verpflichtet, Auskunft über seine Eigenschaft als Unternehmer, die Verwendung und den Transport der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht zu erteilen.
Der Käufer ist außerdem verpflichtet, uns den Aufwand und die Kosten, die uns wegen unterbliebener oder mangelhafter Angaben zur Einfuhrumsatzsteuer entstehen, zu ersetzen.
Wir haften nicht für die Folgen mangelhafter oder unterbliebener Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer, es sei denn, uns fiele Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

§ 5 Lieferzeiten, Lieferverzug, Versand, Gefahrtragung, Gefahrübergang, Rücktritt

Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben.
Angegebene Liefertermine und der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeiten stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese die Verwendbarkeit des Produkts zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind.
Höhere Gewalt oder Ereignisse, hierzu gehören insbesondere nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, unverschuldeter Ausschuss bei einem wichtigen Arbeitsstück oder andere unverschuldete Verzögerungen in der Fertigstellung wesentlicher Lieferteile, Verzögerung bei der Beförderung, behördliche Anordnungen usw., die uns unverschuldet daran hindern, die verbindlich vereinbarten Lieferfristen und -termine einzuhalten, verlängern diese Fristen und Termine um die Dauer der jeweiligen Behinderung.
Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, so kann jeder der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung unser Haus verlassen hat. Der Transport erfolgt auf Kosten des Käufers. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon nicht berührt.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden versichern wir die Waren gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden. Der Kaufpreis bzw. das sonstige Entgelt wird in diesem Falle mit der Herstellung der Versandbereitschaft fällig.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist er bei nicht in einem Mangel bestehenden Pflichtverletzungen des Lieferers nur bei einem Verschulden des Verwenders berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 6 Lieferung von Komponenten und Software der IT

Der Kunde erhält nach Maßgabe der Bestimmungen der Hersteller ein Nutzungsrecht an im Auftrag aufgeführten Programmen sowie den zur Benutzung notwendigen Unterlagen und Dokumentationen. Es handelt sich mit Ausnahme von Betriebssoftware um ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
Der Kunde darf sich Sicherungskopien herstellen.
Das Recht des Kunden, die Hardware zu veräußern, bleibt davon unberührt.
Die zur Benutzung notwendigen Unterlagen umfassen beim Verkauf von Neuprodukten eine Dokumentation in deutscher oder englischer Sprache. Sollte der Hersteller diese aber gar nicht zur Verfügung stellen, weisen wir den Kunden vor Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin.
Eine kostenlose Einarbeitung und Installation in die von uns gelieferte Hard- und Software ist in unseren Preisen nicht enthalten. Diese Leistungen sind zusätzlich in Auftrag zu geben und werden von uns nach Aufwand berechnet oder von einer durch uns beauftragten Firma gegen Berechnung erbracht.
Die Auswahl der Programme und die Beratung hinsichtlich der vom Kunden beabsichtigten Anwendungen sowie Einweisungen, Schulungen und sonstige technische Unterstützungen des Kunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Sie können Gegenstand eines gesonderten Vertrages sein. Ohne eine solche Vereinbarung trägt der Kunde das alleinige Risiko für die Auswahl der Programme und deren Eignung für die beabsichtigten Anwendungen.
Das Vorhalten einer aktuellen Datensicherung für Anwendungen und Daten liegt in der Verantwortung des Anwenders.

§ 7 Leistungs- und Funktionsumfang

Der Leistung- und Funktionsumfang der überlassenen Geräte und Programme bestimmt sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen und dem Kunden bekannt gemachten Produktbeschreibungen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen in besonders gelagerten Fällen, wie z. B. Überkapazität, Zeitverhalten, Kompatibilität mit anderen Programmen oder Vernetzungsmöglichkeiten sind ausdrücklich von der kundenspezifischen Situation bestimmt und schriftlich zu vereinbaren. Das gleiche gilt für individuell kundenspezifische Anpassungen der Programme oder sonstige spezielle Einsatzbedingungen.

§ 8 Gewährleistung

Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
Ansprüche der Kunden wegen Sachmängeln verjähren in 24 Monaten – bei Kaufleuten in 12 Monaten – ab Übergabe der Ware.
Der Kunde muss die gelieferte Ware unverzüglich untersuchen und erkannte Mängel unverzüglich – spätestens innerhalb von zehn Tagen – schriftlich anzeigen. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Für Kaufleute gelten die §§ 377 ff. HGB.
Soweit der Mangel nicht Gegenstand eines Verbrauchsgüterkaufs ist, steht uns beim Anspruch auf Nacherfüllung hinsichtlich der Art der Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache) ein Wahlrecht zu.
Der Kunde hat uns für die Nacherfüllung eine angemessene Nachfrist von mindestens einer Woche zu setzen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Das Rücktrittsrecht ist jedoch für geringfügige Vertragswidrigkeiten, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ausgeschlossen.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des gerügten Mangels zu.
Macht der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz geltend, verbleibt die Ware beim Käufer, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Kaufsache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzungen arglistig verursacht haben.
Die zum Zwecke der Mangelbeseitigung ersetzten Teile oder ausgetauschten Waren sind uns zu übereignen.
Ansprüche des Kunden wegen Mängeln bestehen nicht, wenn ein Fehler verursacht wurde durch
a) äußere, mechanische oder chemische Einflüsse auf den Kaufgegenstand;
b) unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchung des Kaufgegenstandes;
c) Instandsetzung, Wartung oder Pflege des Kaufgegenstandes durch Dritte bzw. nicht durch uns autorisierte Personen.;
d) Einbau von Teilen, Zubehör oder Verbrauchsmaterialien in den Kaufgegenstand, Installation von Software oder Anschluss an eine Datenbank, deren Verwendung von uns nicht genehmigt wurde oder Veränderung des Kaufgegenstandes in einer von uns nicht genehmigten Weise;
e) Nichtbefolgung von Vorschriften von uns über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z. B. Betriebsanleitung), insbesondere Nichteinhaltung der gem. solcher Vorschriften vorgesehenen Wartungsintervalle.
Soweit der Besteller als Kaufmann Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferer aufgrund von öffentlichen Äußerungen des Lieferers oder seiner Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften geltend macht (§ 434 Abs. 1 Satz 3 BGB), trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass die Äußerung kausal für seinen Kaufentschluss war.
Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter haften wir gegenüber Kaufleuten nicht.

§ 9 Schutzrechte

Soweit zulässig und nicht anders vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm derartige Verletzungen bekannt oder ihm gegenüber gerügt werden. Sind die gelieferten Waren nach Anweisungen oder Entwürfen des Käufers gebaut worden, so hat der Käufer uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreisanspruches und der sonstigen Forderungen gegen den Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand vor.
Bei Kaufleuten behalten wir uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung der gesamten – auch künftigen oder bedingten – Haupt- und Nebenforderungen aus unseren Leistungen und Lieferungen vor.
Wir verpflichten uns, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren insoweit freizugeben, als dass der Wert der Waren unsere Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Käufer dies auf eigene Rechnung durchführen.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen schriftlich zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung der Pflicht nach obigem Absatz, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

§ 11 Haftung

Schadensersatzansprüche der Kunden wegen Pflichtverletzungen sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, mangelhafter Leistung, sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen.
Dieses gilt nicht:
1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
2. für sonstige Schäden, wenn diese
a) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns oder von unseren leitenden Angestellten beruhen,
b) eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht) verletzt wurde,
c) eine sonstige, nicht unter b) fallende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig auch durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde.
In den Fällen b) und c) ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen bzw. beschränkt wurde, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Verlangt der Besteller anstelle von Schadensersatz statt der Leistung vom Lieferer Ersatz der Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB), sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.

§ 12 Gerichtsstand, Erfüllungsort, anwendbares Recht

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Waiblingen. Für alle Rechtsstreitigkeiten ist das Gericht an unserem Sitz zuständig. Dieses gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Es ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (EKG und EAG) sowie des einheitlichen UN-Kaufrechts (CSIG) wird ausgeschlossen.

§ 13 Übertragbarkeit

Die beiderseitigen Rechte aus dem Vertrag dürfen nur im wechselseitigen Einverständnis übertragen werden.

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. 
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